Bitcoin ist geil, vor allem wenn der Kurs steigt. Findet auch das Finanzamt, das mit 726 Mio. Euro Steuermehreinnahmen für den Kryptohandel in 2017 rechnen könnte. Vorausgesetzt alle versteuern ihre Krypto-Gewinne richtig.
Die 24. Folge Honigdachs ist da, dem Bitcoin-Podcast, den Stefan (bitcoinprivacy.net), Manuel (guidap.de) und ich ins Leben gerufen haben, weil uns nur einmal im Monat beim Leipziger Bitcoin-Stammtisch über Bitcoin und die Blockchain zu reden auf Dauer zu wenig ist.
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Honigdachs #24 – Bitcoin und Steuern
Wie schon lange versprochen, widmen wir uns diese Folge einem der derzeit meist diskutierten, aber auch unbequemsten Themen rund um Bitcoin: die Steuer.
Denn weil 2017 für viele ein extrem gutes Jahr fürs Krypto-Portfolio war, stehen sie alle dieses Jahr in der Pflicht, die Steuern für ihr Krypto-Handeln korrekt zu ermitteln und abzuführen. Doch das ist eben alles andere als einfach.
Es ist komplexer, als man denkt
Selbst die bekannte Faustformel, dass Bitcoin-Gewinne nach einem Jahr steuerfrei sind, ist nicht so pauschal anwendbar, wie gedacht und letztlich immer von Einzelfall zu Einzelfall zu betrachten.
Die schlechteste Wahl ist es trotzdem, Scheuklappen auszufahren und sich erst gar nicht um die Steuerthematik zu kümmern. Zum einen hat der Fiskus voraussichtlich ein sehr großes Interesse, an die 726 Millionen Euro Steuermehreinnahmen zu kommen, die 2017 durch den Handel mit Kryptowährungen errechnet wurden.
Zum anderen steht ja (noch) (fast) alles für immer nachvollziehbar in der Blockchain und ist damit auch für Behörden analysierbar. Das wiederum ist für Drittens relevant: Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und kann empfindliche Strafen mit sich bringen.
Besser jemanden fragen, die sich auskennt
Das allein wären schon drei gute Gründe diese Podcast-Episode sehr aufmerksam zu verfolgen. Doch ist der wohl beste unsere Gesprächspartnerin Anka Hakert. Sie ist Fachanwältin für Steuerrecht bei der auf Kryptowährungen spezialisierten Kanzlei Winheller und gehört zu den ersten Anwälten, die sich in Deutschland mit der Besteuerung von digitalen Währungen beschäftigt haben.
Mit ihr sprechen wir ausführlich über die wichtigsten Eckpunkte der Bitcoin-Besteuerung und ihr solltet euch das alle unbedingt anhören. Denn egal, ob Bitcoin, Altcoin, Hardfork, Airdrop oder ICO – mitunter kann schon eine Feinheit in der Formulierung von Gesetzen oder Gerichtsurteilen zu unterschiedlichen Beurteilung der Rechtslage führen.
Insofern sei an dieser Stelle auch noch einmal darauf hingewiesen, dass alle im Podcast getätigten Aussagen die individuelle Steuerberatung nicht ersetzen können und darüber hinaus nur jetzt gelten. In ein paar Monaten kann die Rechtslage schon wieder eine ganz andere sein.
Wer zuhört, hat den ersten Schritt schon getan
Doch lasst euch davon nicht abschrecken. Denn die gute Nachricht ist: Auch wenn vielleicht viel Fleiß nötig sein wird, ist bisher noch keiner an der Steuerklärung verzweifelt. Und mit dem Hören dieses Podcasts habt ihr den wichtigen ersten Schritt bereits getan.
Ein zweiter Schritt wäre übrigens sich für dieses kostenlose Webinar am 9.3. anzumelden: Besteuerung von digitalen Assets wie Kryptowährungen und Token.
Ein dritter, noch diesen Artikel von Anka Hakert drüben bei heise.de zu lesen: Richtig versteuern: Kryptogeld-Millionär, was nun?
Die restlichen Shownotes gibt’s wie immer nach dem Klick.
Shownotes
- cointracking.info
- Quermann Steuerberatung – Finanzamt fordert Umsatzsteuer für Bitcoinverkäufe. EuGH Urteil wird nicht angewandt
- Antwort der Bundesregierung in Bezug auf die umsatzsteuerliche Behandlung von Bitcoin & Co. (S. 21/22)
Der Beitrag Honigdachs #24 – Bitcoin und Steuern erschien zuerst auf The Coinspondent.